Skifahren im Winter 21/22 – immer wieder neue Überraschungen
Deutschland: 3G oder 2G, Maskenpflicht und Abstand
Deutschland will prinzipiell mit der 3G-Regel in die kommende Skisaison starten. Das bedeutet, dass Seilbahnbetreibende nur gegen Covid-19 Geimpfte, auf das Virus Getestete oder davon Genesene befördern dürfen. Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler und Schülerinnen sind davon ausgenommen. In allen Liften gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. Wie das Einhalten der 3G-Regel kontrolliert wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Thüringen hat bereits angekündigt, die Skilifte unter Einhaltung der 3G-Regel zu öffnen.
Das Bundesland Bayern geht strenger vor: Hier gilt 2G-Plus in den Seilbahnen und Skiliften. Das heißt, Zugang haben nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest.
Im Skigebiet Feldberg im Schwarzwald planen die Liftbetreiber ebenfalls eine sogenannte 2G-Plus-Regel. Je nach Schneelage beginnt die Wintersaison am Feldberg etwa Mitte Dezember.
Skifahren in Österreich trotz Lockdown möglich
+++ In Österreich gilt ein landesweiter Lockdown. Er betrifft die gesamte Bevölkerung (auch Geimpfte und Genesene) und soll zunächst bis 1. Dezember (Verlängerung bis 11. Dezember wahrscheinlich) dauern. Während dieser Zeit gibt es ganztägige Ausgangsbeschränkungen, von denen das Skifahren als sportliche Betätigung im Freien allerdings ausgenommen ist. +++
Diese Regeln gelten während des Lockdowns:
Auf den Skipisten wird die 2G-Regel gelten. Seilbahnbetreibende dürfen also nur gegen Covid-19 Geimpfte oder davon Genesene befördern.
Wie an den Seilbahnen die 2G-Regel kontrolliert werden soll, ohne dass es zu größeren Verzögerungen im Ablauf kommt, ist bisher noch nicht bekannt. Eine mögliche Lösung könnte ein an eine automatisierte Kontrolle des Corona-Status gekoppelter Online-Verkauf von Liftkarten sein.
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Ein 2G-Nachweis ist nötig, Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind davon ausgenommen.
Hotels müssen während des Lockdowns schließen, ebenso Restaurants. Inwieweit es in den Skigebieten gastronomische Verpflegung geben wird, es derzeit noch offen.
Hier lesen Sie, welche Stornorechte Sie haben, wenn Sie einen Skiurlaub gebucht haben.
Auf einigen Gletschern in Österreich herrscht bereits Betrieb, andere haben diesen zwischenzeitlich wegen des Lockdowns wieder eingestellt und bei einigen weiteren Gletschern soll die Skisaison demnächst losgehen. Auch die Wintersportorte Ischgl und Axamer Lizum wollen am 3. Dezember in die diesjährige Wintersaison starten. Andere dürften folgen, sobald es die Schneeverhältnisse erlauben.
Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) gilt als Hochrisiko-Gebiet, es gibt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bei der Rückkehr nach Deutschland bedeutet dies: eine 10-tägige Quarantäne-Pflicht, von der man sich frühestens am fünften Tag freitesten kann. Zusätzlich zur Digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend. Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.
Stand: 26.11.2021, 10:30 Uhr
Quelle:https://www.adac.de/reise-freizeit/skifahren-corona/